Informationen über die Förderschule und inklusiven Unterricht
Mein Kind hat eine Behinderung
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollen möglichst gemeinsam mit den gleichaltrigen Schülerinnen und Schülern ohne Behinderung die gleiche Schule besuchen und dort auch die Schulabschlüsse erreichen, die die Schule jeweils anbietet. Wenn Ihr Kind derzeit eine Regelschule besucht und keine besondere Unterstützung erforderlich ist, kann die Anmeldung direkt an der gewählten/zuständigen Schule erfolgen. Wenn zum Schulbesuch besondere Vorkehrungen erforderlich sind (z. B. Barrierefreiheit), ist es ratsam, frühzeitig mit der Schule Kontakt aufzunehmen. Die Schulbehörde berät über die Schullaufbahn. Weitere Informationen finden Sie hier.
Mein Kind benötigt sonderpädagogische Förderung
Wie finde ich die zuständige Förderschule oder eine inklusive Schule?
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen Förderschulen oder nehmen am inklusiven Unterricht teil – vorrangig an Schwerpunktschulen. Informationen dazu finden Sie unter Unterricht in der Förderschule und Inklusiver Unterricht in Schwerpunktschulen. Ab dem Schuljahr 2014/15 wird Eltern die Wahlfreiheit über den grundsätzlichen Lernort (Förderschule oder Schwerpunktschule) eingeräumt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Schule und Inklusion. An Förderschulen und Schwerpunktschulen können – je nach individuellem Förderbedarf – die Abschlüsse der allgemein bildenden Schulen oder besondere Schulabschlüsse (besondere Form der Berufsreife, Schulabschluss im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung) erreicht werden.
Die Förderschulen sind in der Regel in Ganztagsform organisiert. Die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind abweichend davon als Halbtagsschule organisiert; der größte Teil bietet ein Ganztagsangebot (vgl. Informationen unter „schulartunabhängige Angebote“).
In Rheinland-Pfalz gibt es neben den öffentlichen Förderschulen zahlreiche Förderschulen in privater Trägerschaft, die kein Schulgeld erheben und ein gleichwertiges schulisches Angebot vorhalten. In der Regel gibt es kein alternatives Angebot in öffentlicher Trägerschaft am gleichen Standort.
Gibt es in Rheinland-Pfalz ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs?
In Rheinland-Pfalz wird sonderpädagogischer Förderbedarf durch die Schulbehörde festgestellt; die Eltern erhalten darüber einen entsprechenden Bescheid. Grundlage dafür ist ein sonderpädagogisches Diagnostikverfahren und ein Gutachten.
Wenn der Schulwechsel aus einem anderen Bundesland ansteht und noch kein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, erfolgt das Feststellungsverfahren in Rheinland-Pfalz. In diesem Fall melden Sie Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn an der zuständigen Grundschule bzw. der weiterführenden Schule an. Bitte informieren Sie die Schulleitung darüber, dass Sie sonderpädagogischen Förderbedarf vermuten. Dann leitet die Schule das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein und informiert Sie über die Verfahrensschritte. Wenn der Schulwechsel im laufenden Schuljahr ansteht, wenden Sie sich an die Schulbehörde, damit die Entscheidung über den sonderpädagogischen Förderbedarf möglichst schnell erfolgt und Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter direkt der Schwerpunktschule oder Förderschule zugewiesen werden kann.
Wird das sonderpädagogische Gutachten aus einem anderen Bundesland anerkannt?
Grundsätzlich wird der Bescheid der Schulbehörde eines anderen Bundeslandes, dass sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, akzeptiert. Allerdings werden nur Förderschwerpunkte und Bildungsgänge berücksichtigt, die in Rheinland-Pfalz in der maßgeblichen Schulordnung festgelegt sind. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Startseite; bei Fragen berät die Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion).
Mein Kind besucht derzeit eine Förderschule und soll in Rheinland-Pfalz auch eine Förderschule besuchen
Wenn Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter bereits eine Förderschule besucht hat und die gleiche Förderschulform in Rheinland-Pfalz vorhanden ist, ist eine direkte Anmeldung an der zuständigen Förderschule möglich. Dabei sollte das Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule mitgebracht werden, möglichst auch die Schülerakte der bisher besuchten Schule. Wenn es die gleiche Förderschulform in Rheinland-Pfalz nicht oder nur in anderer Organisationsform als in anderen Bundesländern gibt (z. B. Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in der Sekundarstufe I, Schule für Kranke, Schule mit dem Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung), wenden Sie sich bitte an die Schulbehörde. Diese legt nach Anhörung der Eltern die zuständige Förderschule fest.
Wie finde ich eine Schule, die inklusiven Unterricht anbietet?
In Rheinland-Pfalz bieten vorrangig Schwerpunktschulen inklusiven Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an. Es gibt ein dichtes Netz von Schwerpunktschulen von Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I. Welche Schwerpunktschule die zuständige Schule ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die Schulbehörde berät Sie darüber, welche Schwerpunktschulen in Frage kommen, und nennt Ihnen die zuständige Schwerpunktschule. Die Zuweisung zu einer Schwerpunktschule erfolgt durch die Schulbehörde.
Lernmittelfreiheit, Schülerbeförderung
An Förderschulen wird Lernmittelfreiheit gewährt. Für Schülerinnen und Schüler im inklusiven Unterricht an Schwerpunktschulen oder an anderen allgemeinen Schulen gelten die Regelungen zur Lernmittelfreiheit, die für die Schülerinnen und Schüler dieser Schule gelten. Die Schülerbeförderung erfolgt – auf der Grundlage der Vorgaben der Kostenträger – sowohl zur Förderschule als auch zur Schwerpunktschule ohne Eigenbeteiligung der Eltern. Zuständig ist die Kreisverwaltung bzw. die Stadtverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt.
Unterstützung für Eltern mit Hörsprachbehinderung bei Verwaltungsverfahren / Kontakt mit der Schule
Eltern mit Hörsprachbehinderung, die bei der Kommunikation mit den Schulen Hilfen durch Gebärdendolmetscher benötigen, finden hier weitere Informationen.
Weitere Informationen
Für alle Fragen bezüglich des Schulbesuchs ist primär die Leitung der aufnehmenden Schule Ihr Ansprechpartner.
Weiterführende Links:
Förderschule
Schwerpunktschule
Schulgesetz
Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen
Landeselternbeirat
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Abteilung Schulaufsicht (Schulbehörde)
Schuldatenbank
Eine Übersicht über alle rheinland-pfälzischen Schulen samt Ansprechpartner finden Sie hier.