Schulische Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen besuchen möglichst die gleichen Schulen wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen und streben die dort angebotenen Abschlüsse an. Wenn sie sonderpädagogische Förderung benötigen, kann zwischen Förderschulen oder inklusiven Unterricht in Schwerpunktschulen (Klassenstufen 1 bis 9) gewählt werden. In diesen Fällen können – je nach individuellem Förderbedarf – sowohl die beschriebenen Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen als auch die besonderen Schulabschlüsse erreicht werden, die an Förderschulen vergeben werden (besondere Form der Berufsreife, Schulabschluss im Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung).
Weiterführende Links:
Unterricht in der Förderschule
Inklusiver Unterricht an Schwerpunktschulen
Ganztagsschule
Neben den verpflichtenden Ganztagsschulen existieren auch Ganztagsschulen in Angebotsform. Insgesamt offerieren damit über 75 Prozent der allgemeinbildenden Schulen ein kostenfreies Ganztagsangebot (lediglich eine Beteiligung an den Kosten des Mittagsessens ist erforderlich).
Weiterführende Links:
Ganztagsschule
Lernmittelfreiheit
Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen sowie der Wahlschulbildungsgängen der berufsbildenden Schulen eine Teilnahme an der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz möglich.
Für die ausgeliehenen Lernmittel entrichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lediglich eine anteilige Leihgebühr. Förderberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Lernmittel sogar kostenlos zur Verfügung gestellt (Lernmittelfreiheit). Dieser Grundsatz gilt auch für die Ausleihe an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr.
Weiterführende Links:
Internetportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz