Informationen über das Gymnasium
Ihr Kind besucht bereits ein Gymnasium und möchte das Abitur ablegen. Dann werden Sie in Rheinland-Pfalz öffentliche Gymnasien vorfinden, die dieses Angebot entweder in neun Jahren oder an bestimmten Standorten in acht Jahren vorhalten. In den Klassenstufen 5 bis 10 bestehen am neunjährigen Gymnasium häufig freiwillige Ganztagsangebote. Am achtjährigen Gymnasium bestehen in den Klassenstufen 5 und 6 an allen Standorten freiwillige Ganztagsangebote, ab Klassenstufe 7 bis 9 an allen Standorten für die Schülerinnen und Schüler verpflichtende Ganztagsangebote.
Sie haben einen Anspruch auf Aufnahme an der von Ihnen jeweils gewählten gymnasialen Schulform in zumutbarer Entfernung zu Ihrem neuen Wohnsitz.
Über die Aufnahme an einer konkreten Schule entscheidet die jeweilige Schulleiterin oder der jeweilige Schulleiter. Sollte die Schule aus Kapazitätsgründen keinen freien Platz haben, hilft Ihnen die Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion).
Mit der Schulleitung sollten Sie die individuelle Situation (bisherige Schullaufbahn, Fächerbelegung etc.) besprechen, um die Eingliederung zu erleichtern.
In Rheinland-Pfalz gibt es neben den öffentlichen Gymnasien zahlreiche Gymnasien in privater Trägerschaft, die kein Schulgeld erheben und ein gleichwertiges schulisches Angebot vorhalten. An diesen Schulen haben Sie allerdings keinen Anspruch auf Aufnahme.
Informationen zum inklusiven Unterricht und zum Ganztagsangebot finden Sie unter „schulartunabhängige Angebote“ (s. linkes Menü).
Weitere Informationen
Für alle Fragen bezüglich des Schulbesuchs ist primär die Leitung des für Sie zuständigen Gymnasiums Ihr Ansprechpartner.
Weiterführende Links:
Gymnasium
Schulgesetz
Übergreifende Schulordnung
Landeselternbeirat
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Abteilung Schulaufsicht (Schulbehörde)
Schuldatenbank
Eine Übersicht über alle rheinland-pfälzischen Schulen samt Ansprechpartner finden Sie hier.