Informationen über die Grundschule
Die Grundschule umfasst in Rheinland-Pfalz vier Schuljahre. Sie ist organisiert in der Vollen Halbtagsschule und der Ganztagsschule.
Volle Halbtagsschule: Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 und 2 besuchen die Schule täglich in der Regel von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr (in Klassenstufe 2 wegen der Fremdsprache wöchentlich an einem Tag bis 13:00 Uhr), die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 3 und 4 täglich in der Regel von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr.
Ganztagsschule: Die Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen, die das Ganztagsangebot wahrnehmen, besuchen die Schule an vier Tagen in der Woche in der Regel von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Der Wunsch der Eltern nach Ganztagsbeschulung gilt als Grund für einen Schulbezirkswechsel.
Schwerpunktschule: Inklusiver Unterricht in der Primarstufe findet landesweit an Schwerpunktschulen statt. Dort lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam.
Weiterführende Links:
Ganztagsschule
Schwerpunktschule
Schulpflicht
Alle Kinder, die bis zum 31. August das sechste Lebensjahr vollenden, besuchen als schulpflichtige Kinder die Grundschule mit Beginn des folgenden Schuljahres (siehe § 57 Schulgesetz).
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht des 1. Schuljahres teilnehmen werden. Über die Aufnahme der so genannten „Kann-Kinder“ entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter der jeweiligen Grundschule (siehe § 58 Schulgesetz).
Anmeldung
Sie melden Ihr Kind an der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule an. Die zu Ihrem Wohnort zugehörigen Schulbezirke und die zuständigen Grundschulen erfahren Sie bei dem Schulträger, üblicherweise die Gemeindeverwaltung, die Verbandsgemeindeverwaltung oder die Stadtverwaltung.
Wünschen Sie eine Ganztagsbeschulung, so melden Sie Ihr Kind zusätzlich an der möglichst nächstgelegenen Ganztagsschule an.
Lehrplan: Rahmenplan Grundschule
Der Rahmenplan Grundschule ist aus einem landesweiten Projekt, das die innere Weiterentwicklung der Grundschule zum Ziel hatte, hervorgegangen. Hierbei sind die Qualität des Unterrichts und seine Optimierung von besonderer Bedeutung.
Im Juni 2002 erschien zunächst die allgemeine Grundlegung und der Teilrahmenplan Mathematik, seit dem Schuljahr 2012/13 gibt es für alle Fächer und Lernbereiche der Grundschule neue Teilrahmenpläne, die die alten Lehrpläne ersetzen. Die Teilrahmenpläne sind in Druckfassung bei „MF Druckservice Siegfried Müller“, Talberg 1, 67271 Neuleiningen, Tel. 06359-924510, erhältlich; alternativ stehen Ihnen die Dokumente im PDF-Format auf der Grundschulseite zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen
Für alle Fragen bezüglich des Schulbesuchs ist primär die Leitung der für Sie zuständigen Grundschule Ihr Ansprechpartner.
Weiterführende Links:
Grundschule
Schulgesetz
Grundschulordnung
Landeselternbeirat
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, Abteilung Schulaufsicht (Schulbehörde)
Kinder beruflich Reisender
Schuldatenbank
Eine Übersicht über alle rheinland-pfälzischen Schulen samt Ansprechpartner finden Sie hier.